Repetico: Was ist das ?


Die optimale Unterstützung für den Wissenstransfer ins Langzeitgedächtnis: AS-Kursfragen auf der Online-Lernplattform „Repetico“ bzw. in der Alpmann Schmidt Jura App!

In jeder Kurseinheit erarbeiten wir mit Ihnen gesetzliche Strukturen, neue Problemkreise, Meinungsstreitigkeiten und Vernetzungen der Rechtsgebiete untereinander. Dieser kontinuierliche Input sorgt dafür, dass die Wiederholung zu kurz kommt. Aber: Ohne Wiederholung findet kein Transfer des erlernten Wissens aus dem Kurzzeit- in das Langzeitgedächtnis statt!


Hier setzen wir mit einer exklusiv für Jahreskursteilnehmer Frankfurt/M bestehenden Kooperation mit der Online-Lernplattform Repetico an, aus der auch die Alpmann Schmidt Jura App hervorgegangen ist.



Was ist Repetico?

Repetico ist eine Lernplattform im Internet. Sie unterstützt mit Fragen und Antworten in einem ausgeklügelten Wiedervorlagesystem die Verankerung erlernten Wissens im Langzeitgedächtnis. Abhängig davon, ob Fragen im Lernmodus als richtig oder falsch beantwortet markiert werden, legt es die jeweilige Frage in wissenschaftlich erprobten Zeitabständen wieder vor, sodass eine kontinuierliche Wiederholung gewährleistet ist. Diese Funktion nimmt die in Zusammenarbeit mit Repetico entwickelte Alpmann App auf.

 


Welchen Vorteil bietet Repetico bzw. die Alpmann App?

Die Anpassung an Ihren konkreten Lernfortschritt! Sie müssen die im Kurs erarbeiteten Inhalte nicht selbst aufarbeiten, um eine Wiederholungsmöglichkeit zu schaffen, sondern erhalten Sie automatisch zum Kursinhalt. Damit ist Wiederholung in Echtzeit möglich – morgens im Kurs erarbeitet, nachmittags zu Hause oder unterwegs mit dem Smartphone oder Tablet wiederholt!


 

Welche Inhalte bekomme ich?

Die Kursfragen, die kurz nach Kursbeginn freigeschaltet werden, sind auf die einzelnen Lerneinheiten abgestimmt und von AS-Dozenten mit langjähriger Kurserfahrung gestellt. Die Fragen behandeln nicht den konkreten Kursinhalt („Wie hat sich A in Fall 3 strafbar gemacht?“ oder „Ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Fall 5 begründet?“), sondern die abstrakten Rechtsfragen, die in den verschiedenen Kurseinheiten behandelt wurden.


 

Beispiel: Worin besteht der Unterschied, wenn man die Rechtswidrigkeit des Angriff s im Sinne des § 32 StGB nach dem Erfolgsunwert oder dem Handlungsunrecht beurteilt?


Die Auffassung, nach der auf das Handlungsunrecht abzustellen ist, schränkt das Abwehrrecht des Verteidigers aus § 32 StGB sehr viel weiter ein als die, nach welcher es auf den Erfolgsunwert ankommt. Fordert man für die Rechtswidrigkeit eines Angriff s nur Verhaltensunrecht, enfällt die Rechtswidrigkeit des Angriffs auch dann, wenn der Angreifende sich, ohne dass ihm ein Pfichtwidrigkeitsvorwurf gemacht werden kann, irrt oder sonst alle Sorgfaltsanforderungen – z.B. im Straßenverkehr – beachtet. Nach der Gegenansicht darf sich der Angegriffene hiergegen mit Notwehr wehren.


 

Welche Anpassungsmöglichkeiten bietet Repetico?

Die Anpassungsmöglichkeiten sind vielfältig: Sie können die Fragen und Antworten ergänzen und um Querverweise, Hinweise und sogar MindMaps erweitern.


Darüber hinaus können Sie bis zu 400 eigene Fragen und Antworten hinzufügen. Ferner können Sie verschiedene Lernmodi verwenden, um so die optimale Lernunterstützung zu erhalten. Die Bearbeitung muss nicht am heimischen PC erfolgen, sondern ist auch bequem in der App möglich.


 

Werden Bearbeitungen der Lernkarten auch auf anderen Geräten sichtbar?

Ja! Unabhängig davon, ob Sie sich per Smartphone oder Tablet oder am PC einloggen, greifen Sie immer auf denselben Datenbestand zu. Auch der Lernfortschritt wird synchronisiert.


 


Welche Kosten entstehen für den Account und die Kursfragen?

Keine! Der Account sowie alle Kursfragen sind bereits mit der Kursgebühr abgegolten!


 


Über welchen Zeitraum sind die Kursfragen nutzbar?

Der Zugriff endet nicht mit Kursende! Sie können Ihren Account sowie die Kursfragen deshalb auch über den Kurs hinaus verwenden und damit insbesondere zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung weiter verwenden. Erst nach fünf Jahren endet der Nutzungszeitraum, sodass Sie auch während des Referendariats noch Zugriff auf die Lerninhalte haben!