Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Unterrichtsverträge

 


Alpmann Schmidt Frankfurt
Wilhelm Leuschner Straße 9-11
60329 Frankfurt am Main

- im folgenden „Alpmann Schmidt Frankfurt“ –

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für Unterrichtsverträge zwischen Alpmann Schmidt und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Fernabsatzverträge sind Verträge über die die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Unterrichtsvertrag kommt zustande durch Ausfüllen eines Anmeldeformulars durch den Kunden (Angebot) und Kursbestätigung in Textform § 126 b BGB durch Alpmann Schmidt (Annahme).
(2) Ein Unterrichtsvertrag kommt auch zustande durch Ausfüllen des auf der Internetseite von Alpmann Schmidt vorhandenen Online-Anmeldeformulars und dessen Abschicken (Angebot) und Kursbestätigung in Textform § 126 b BGB durch Alpmann Schmidt (Annahme). Vor Abschicken der Online-Anmeldung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ja, gelesen und einverstanden“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat. Die Bestätigung erfolgt unverzüglich, soweit im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich. Durch diese E-Mail wird lediglich der Zugang seiner Erklärung bestätigt aber noch kein verbindlicher Unterrichtsvertrag geschlossen, sofern die Bestätigungs-E-Mail nicht ausdrücklich die Vertragsannahme enthält.
(3) Alpmann Schmidt speichert die vom Kunden eingegeben Daten mit dem jeweiligen Anmeldedatum in einer Datenbank. Diese Daten sind für den Kunden nicht zugänglich.
(4) Ein Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

§ 3 Unterrichtsbedingungen
(1) Die Kurse zur Vorbereitung auf das Referendarexamen finden wöchentlich zu den jeweils bekannt gegebenen Zeiten statt, mit Ausnahme folgender grundsätzlich kursfreier Zeiten (die genauen Ferientermine werden am Anfang des Jahres bekannt gegeben): Osterferien: 2 Wochen, Pfingstferien: 1 Woche (nur Zweigstelle Frankfurt), Sommerferien: ca. 4 Wochen,  Weihnachtsferien: 2 Wochen. 
Die Kurse zur Vorbereitung auf das Assessorexamen finden nach dem jeweiligen Zeitplan - meist wöchentlich - statt. Die konkreten Kurszeiten werden auf der Homepage veröffentlicht. 
(2) Geringfügige Änderungen im Kursablauf bleiben vorbehalten.
(3) Die Kursgebühr ist monatlich bis zum 03. des jeweiligen Monats in voller Höhe per Lastschriftverfahren zu entrichten. 
(4) Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein oder zurückgezogen werden, so trägt der Kursteilnehmer die Bankbearbeitungsgebühr zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr der Juristischen Lehrgänge Alpmann Schmidt Frankfurt von 3,00 Euro.
(5) Eine Quittung für die von den juristischen Lehrgängen Alpmann Schmidt empfangenen Leistungen wird, auch bei Barzahlung, nur auf Verlangen des Vertragspartners ausgestellt. Der Anspruch kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn zwischen der Leistungserbringung des Vertragspartners und dem Verlangen ein Zeitraum  von mehr als einem Jahr, beginnend mit der Leistungserbringung des Vertragspartners, verstrichen ist.
(6) Die Vervielfältigung der Kursunterlagen ist nicht gestattet. Auch die Weitergabe der Kursunterlagen an Dritte im Original oder als Vervielfältigung ist untersagt. Verstöße werden urheberrechtlich verfolgt. Dies gilt auch für die im Onlinekurs angefertigten Videoaufzeichnungen. Die im Onlinekurs angefertigten Videoaufzeichnungen sind online für 3 Tage zugänglich.  
(7) Die Kursunterlagen in Papierform stehen zwei Wochen nach Beendigung eines Rechtsgebietes noch zur Abholung bereit. Nach Ablauf der zwei Wochen ist eine Ausgabe der Unterlagen nicht mehr möglich.  
(8) Ab Beginn des Kurses besteht eine Rücktrittsmöglichkeit von 14 Tagen. Die Rücktrittsfrist beginnt am ersten Kurstag um 0.00 Uhr und endet mit Ablauf von 14 Tagen um 24.00 Uhr. § 187 Abs. 1 BGB ist nicht anzuwenden.  
(9) Die vorzeitige Kündigung eines Examens-/5-Monats-/Assessorkurses muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich, zumindest per E-Mail erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt für den Examens- und 10-Monats-Assessorkurs einen Monat. Die Kündigungserklärung muss bis zum letzten Kalendertag eines Monats zugegangen sein. Das Vertragsverhältnis endet dann mit Ablauf des nächsten Monats. Der 5-Monatskurs sowie die Einzelmodule des Assessorkurses können jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Sollte der Examenskurs (Jahreskurs) zum Ablauf des 11. zahlungspflichtigen Monats gekündigt werden, so wird die 12. Rate dennoch fällig. 
(10) Bezüglich der Assessorkurse beachten Sie bitte die Sonderbestimmungen: Der 12-monatige Assessorkurs beinhaltet die Ausgabe der prüfungsrelevanten Kommentare zu den jeweiligen Rechtsgebieten. Die Ausgabe der Kommentare erfolgt auf Aufforderung durch den Teilnehmer, wahlweise passend zum jeweiligen Modul (Grüneberg; BGB/ Thomas/Putzo; ZPO/ Fischer; StGB/ Meyer-Goßner; StPO/ Kopp/Schenke; VwGO/ Kopp/Ramsauer; VwVfG), jedoch nicht einzeln, sondern als Modulpaket oder kurz vor dem jeweiligen Examenstermin (auch nach Durchlaufen des gesamten Assessorkurses verfällt der Anspruch nicht) und nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist. Sollte der Kurs vor Ablauf der Vertragslaufzeit vorzeitig gekündigt werden, so sind sämtliche bis dahin erhaltenen Kommentare zurück zu geben. Im Falle einer Änderung der Einzelbelegung zur Komplettbelegung, ist der Kursbeitrag für den 12-Monatskurs rückwirkend und in einem Betrag sofort zu zahlen unter Verrechnung der Kursgebühr für die Einzelbelegung. Für den Bezug der Kommentare gelten obige Ausführungen entsprechend. Der rückwirkende Bezug der RÜ ist ausgeschlossen. Die Kommentare werden dem Kunden an die von ihm  bei der Anmeldung angegebene Adresse zugesendet.
(11) Beim Crashkurs sind Rücktritt und Kündigung nur bis zwei Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach ist das Recht zur Kündigung ausgeschlossen.
(12) Bei einer Gruppenanmeldung (Examenskurs- Belegung aller Rechtsgebiete gleichzeitig- /12-Monats-Assessorkurs) gewähren die juristischen Lehrgänge Alpmann Schmidt Frankfurt einen Gruppenrabatt. Eine Gruppenanmeldung liegt vor bei gleichzeitiger Anmeldung von mindestens  5 Teilnehmern. Der Anspruch auf Gewährung des Gruppenrabatts entsteht, wenn die erste Kursrate von allen Teilnehmern der Gruppe ohne Rückzahlungsverpflichtung der juristischen Lehrgänge Alpmann Schmidt Frankfurt, eingezogen wurde und die Gruppe bis zum Ende des Kurses unverändert besteht. Der Gruppenrabatt wird gewährt, indem die letzte fällige Monatsrate von den juristischen Lehrgängen Alpmann Schmidt Frankfurt nicht eingezogen wird.

(13) Der Kunde erhält die Möglichkeit alle sechs Wochen eine landesrechtliche Klausur über

www.alpmann-schmidt.de herunterzuladen. Musterlösungen erhält der Kunde jeweils 2 Wochen später.

(14) Der Kunde erhält im Trimmkurs als auch im Examenskurs einen Zugang zur E-Learning-Website www.repetico.de. Dort werden wöchentlich Lernfragen inklusive Antworten zu jeder Kurseinheit veröffentlicht. Der Kunde hat die Möglichkeit, die veröffentlichten Fragen kostenlos individuell zu editieren und um bis zu 400 Fragen zu erweitern. Die Kennung kann zudem für den Zugang zur Alpmann Schmidt Jura App (iOS/Android) und zur Repetico App (iOS/Android) genutzt werden. Mit den Repetico-Zugangsdaten erhält der Kunde Zugang zu ausführlichen Lösungshinweisen, die zu vergangenen Examensklausuren erstellt worden sind. Diese werden auf dem Examensblog von Alpmann Schmidt (blog.alpmann-schmidt.de) veröffentlicht.

(15) Zusätzlich erhält der Kunde, von der jeweiligen Kursbelegung abhängig, eine "RÜ Rechtsprechungsübersicht" im Abonnement. Für die Dauer des Kurses kann der Kunde über das Online-Archiv auf ältere Ausgaben zugreifen. Die Freischaltung erfolgt durch Alpmann Schmidt Münster/Frankfurt/M.

 

 

_____________________________________________________________________