Kursinhalt:
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ZPO I: Die examensrelevanten Probleme zur Zulässigkeit der Klage (bspw. parteibezogene Sachurteilsvoraussetzungen, Zuständigkeiten, Objektive Klagehäufung,
Nebenintervention, Streitverkündung etc. ); besondere Verfahrensarten (bspw. Erledigung der Hauptsache, Versäumnisverfahren, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, Urkundsprozess).
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ZPO II: Die examensrelevanten Probleme der Klauselerteilung, der Gerichtsvollziehervollstreckung und der Rechtspflegervollstreckung, sowie die relevanten Rechtsbehelfe
in der Zwangsvollstreckung; vorläufiges Rechtsschutzverfahren.
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Materielles Recht: Aktuelle examensrelevante Probleme des materiellen Rechts
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Anwaltsklausur (siehe weiter unten)
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Ausformulierte Falllösungen mit entsprechender praktischer Umsetzung in Urteilen, Beschlüssen etc., sodass Sie die Lösung, wie sie in der Klausur anzufertigen wäre, mit
Rubrum, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründen als Anhang zum Fall erhalten.
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10 kursbegleitende Klausuren mit Korrektur
- Die Besprechung der Fälle im Kurs erfolgt sowohl anhand von Anwaltsklausuren, als auch Entscheidungsklausuren. Hierbei entfallen ca.
6 Sitzungen auf "Klausur- und Urteilstechnik" (ZPO I), ca. 6 Sitzungen auf Zwangsvollstreckungsrecht (ZPO II) ca. 4 Sitzungen auf die Anwaltsklausur und ca. 4 Sitzungen auf das materielle
Recht.
- Bei der Besprechung der Anwaltsklausuren wird insbesondere die Vorgehensweise des Anwalts im Gegensatz zum Richter geklärt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die juristische
Kautelarklausur, die seit 2015 zum Examensstoff in Hessen gehört und an Examensrelevanz immer mehr zunimmt. Es handelt sich bei dieser Art von Klausuren um stark
materiell-rechtlich geprägte Klausuren zur Vertragsgestaltung auf den Gebieten des Kaufrechts, Erbrechts, Mietrechts etc.. Es ist ein Unterfall der Anwaltsklausur. Die Vorgehensweise der
Bearbeitung ist eine andere als bei einer zivilrechtlichen Entscheidungsklausur, sehr speziell und daher für viele Referendare ein unbekanntes Thema, zumal auch in der praktischen
Ausbildung, weder in der Zivilstation noch in der Anwaltsstation, dieser Klausurtyp eingehend behandelt wird.
- Wir bereiten Sie auf diesen speziellen Klausurtyp vor. Besprochen werden hierbei die spezielle Bearbeitungsweise, die Klausurtechnik, die einzelnen Schritte der
Vorgehensweise und die verschiedenen Arten der Klausuren, insbesondere der Vertragsgestaltung. Neben den abstrakten Ausführungen werden spezielle Kautelarklausuren besprochen zu den
examensrelevanten Rechtsgebieten wie Kaufrecht, Mietrecht, Erbrecht. Zu den Lösungen werden im Übrigen auch konkrete Formulierungsvorschläge unterbreitet.
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Sonderkonditionen bei Komplettbelegung Jahreskurs (RÜ, Skripte, Kommentare)
Auch hier erfolgt die Vermittlung anhand der Praxis, nicht nur orientiert an der Theorie der Examensklausur.
Dozent: RA Andreas Rudolf
Kursbeginn: Donnerstag 26.09.2024 (20 Sitzungen a 4 h)
Kurszeiten: 15.30-19.30 Uhr
Kursgebühr: 490 € (in 2 Raten zahlbar - reduzierter Kurspreis für Teilnehmer des Jahreskurses)
Anmeldung
Kursinhalt:
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Ablauf des Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahrens
- Vermittlung der Techniken zur Abfassung der Anklage, des Haftbefehls, des Strafbefehls, des Strafurteils sowie der Revision
- Beweisverbote, Begriff der prozessualen Tat, Verfahrenshindernisse
- Wiederholung des materiellen Strafrechts
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4 kursbegleitende Klausuren mit Korrektur
- 3 Sitzungen zu den examensrelevanten Problemen des materiellen Rechts (ab 2022)
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Sonderkonditionen bei Komplettbelegung Jahreskurs (RÜ, Skripte, Kommentare)
Vermittlung des Stoffes durch erfahrene Praktiker, orientiert an der Praxis, nicht nur an der Theorie der Examensklausur
Dozent: Andreas Boos
Kursbeginn: Dienstag 04.03.2025 (13 Sitzungen a 3 h)
Kurszeiten: 15.00-18.00 Uhr
Kursgebühr: 300 € (bei Belegung des Jahreskurses abweichende monatliche Kursgebühr, siehe Anmeldung)
Anmeldung
Kursinhalt:
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VwGO, Spezialfragen des vorläufigen Rechtsschutzes (z.B. übereinstimmende und einseitige Erledigungserklärung, Parteiwechsel, vorläufige
Sicherung des Anspruchs auf Neubescheidung,Drittschutz, Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen)
- Kernbereich des Besonderen Verwaltungsrechts (z.B. Kommunalrecht, Straßenrecht, Baurecht, Immissionsschutzrecht, Polizeirecht, Beamtenrecht; Gewerbe- und Gaststättenrecht)
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4 kursbegleitende Klausuren mit Korrektur
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Sonderkonditionen bei Komplettbelegung Jahreskurs (RÜ, Skripte, Kommentare)
Vermittlung des Stoffes durch erfahrene Praktiker, orientiert an der Praxis, nicht nur an der Theorie der Examensklausur.
Dozent: RA Christian Nist
Kursbeginn: Genauer Termin für Juni 2025 wird noch bekannt gegeben (13 Sitzungen a 3 h)
Kurszeiten: 15.30-18.30 Uhr
Kursgebühr: 300 € (bei Belegung des Jahreskurses abweichende monatliche Kursgebühr, siehe Anmeldung)
Anmeldung