Das Zweite Juristische Staatsexamen entscheidet über Ihre späteren beruflichen Möglichkeiten. Es gelten andere Maßstäbe als im Ersten Staatsexamen! Überlassen Sie Ihren beruflichen Erfolg nicht dem Zufall!
Die staatliche Referendarausbildung erhebt nicht den Anspruch, den Referendar ohne zusätzliche eigene Examensvorbereitung bestmöglich auf die zweite juristische Staatsprüfung vorzubereiten.
Profitieren Sie daher von unseren erfahrenen Praktikern! Unser Kursprogramm deckt den kompletten examensrelevanten Stoff ab. Neben den drei klassischen Rechtsgebieten des Zivilprozessrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts bieten wir einen Crashkurs zum Erb- und Familienrecht sowie zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht an.
Während des gesamten Kurses bei uns, erhalten Sie kursbegleitende Unterlagen, die ein effektives Nacharbeiten des Stoffes in häuslicher Arbeit ermöglichen. Sie bestehen aus ausformulierten Falllösungen mit entsprechender praktischer Umsetzung in Urteilen, Beschlüssen etc. Ferner erhalten Sie Übersichten in CD Form, die ein gezieltes Erlernen einzelner Problemfelder fördern. Zusätzlich stellen wir Ihnen lehrbuchartig gestaltete abstrakte Skripten des materiellen Rechts in allen Rechtsgebieten in CD-Form kostenlos zur Verfügung. Nutzen Sie die praktische themenzentrierte Suchfunktion, die Ihnen das Dateiformat bietet.
Während der Kurszeit haben Sie bei Vollbelegung die Möglichkeit ca. 20 kursbegleitende Klausuren kostenlos zu schreiben. Selbstverständlich erhalten Sie ebenso kostenlos eine individuelle Korrektur erfahrener Korrektoren, sowie eine ausführliche Musterlösung.
Öffentliches Recht
Kursinhalt:
VwGO, Spezialfragen des vorläufigen Rechtsschutzes (z.B. übereinstimmende und einseitige Erledigungserklärung, Parteiwechsel, vorläufige Sicherung des Anspruches auf Neubescheidung, Drittschutz, Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen). Kernbereich des Besonderen Verwaltungsrechts (z.B. Kommunalrecht, Straßenrecht, Baurecht, Immissionsschutzrecht, Polizeirecht, Beamtenrecht; Gewerberecht, Gaststättenrecht) Der Kurs ist auf das hessische Recht und auf die Rechtsprechung des VGH Kassel ausgelegt.
Kursleiter: Rechtsanwalt Christian NIST Kursbeginn: wird rechtzeitig bekannt gegeben
Kurszeiten: wird rechtzeitig bekannt gegeben
Leistungen: 10 Kurseinheiten à 3 Stunden
Zivilprozessrecht
Kursinhalt:
Relationstechnik und Zivilprozeßrecht, Urkundsprozeß, Anwaltsklausur: Klage und Klageerwiderung; Vertragsgestaltung; Zwangsvollstreckung.
Insbesondere von der Zulässigkeit bis zur Tenorierung, einschließlich besonderer Verfahren und alle Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung.
Kursleiter: Rechtsanwalt Andreas RUDOLF
Kursbeginn: wird rechtzeitig bekanntgeben (Kurs wird ca. Ende September/Anfang Oktober 2012 stattfinden)
Leistungen: 12 Kurseinheiten à 4 Stunden
Strafprozessrecht
Kursinhalt:
Ermittlungsverfahren (Einleitung, Ablauf, Zwangsmaßnahmen, Rechtsmittel); Zwischenverfahren (Einleitung, Ablauf, Abschluss); Hauptverfahren (Ablauf, Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, Urteilstenorierung und Begründung); Rechtsmittelverfahren, insb. auch das äußerst examensrelevante Revisionsrecht.
Kursleiter: Richter am Landgericht Alexander SCHRÄDER
Kursbeginn: 16. März 2012
Kurszeiten: Termine jeweils freitags (15.30 - 18.30 h) und samstags (09.30 h - 12.30 h)
Einen entsprechenden Zeitplan erhalten Sie über unsere email-Adresse:
Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Kursinhalt des Kurses Wirtschaftrecht: Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Wechsel- und Scheckrecht.
Kursinhalt des Kurses Arbeitsrecht:
Arbeitsprozeßrecht (Urteilsverfahren) unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung der LAG´s und des BAG.
Individualarbeitsrecht mit Bezügen zum kollektiven Arbeitsrecht.
Im Kursprogramm enthalten ist eine Zusammenstellung der wichtigsten Entscheidungen aus dem Arbeistrecht der letzten 6-12 Monate. Neben der Bearbeitung von immer wiederkehrenden examenstypischen Standardfällen wird die Entscheidungssammlung aktiv in der Kurs einbezogen. Dadurch bringen wir Sie im Kurs zugleich auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Kursleiter: Rechtsanwalt Andreas RUDOLF (Wirtschaftsrecht)
Assessor Florian CONRADI (Arbeitsrecht)
Kursbeginn: Freitag, 13.01.2012, 15.00 h
6 Termine zu je 4 Stunden
Kurszeiten: 3 Termine Wirtschaftsrecht (13.01., 20.01., 27.01.2012); 3 Termine Arbeitsrecht (03.02., 10.02., 17.02.2012)
Leistungen: Umfangreiche Unterlagen, inkl. 2 Klausuren jeweils eine aus dem Bereich Wirtschaftsrecht und Arbeistrecht.
Zu dieser im Kurspreis inbegriffenen Sonderveranstaltung erhalten Sie von uns einen Kurzvortrag mit Aktenauszug
und Lösung. Es besteht die Möglichkeit, diesen unter Examensbedingungen zu bearbeiten und freiwillig zu halten.
Ein wichtiger Baustein im Rahmen einer erfolgreichen Examensvorbereitung!!
Kurspreis: 120,- zahlbar in 2 gleichen Raten ausschließlich über Lastschrift
Sollte Ihnen das Herunterladen des entsprechenden Anmeldeformulars Schwierigkeiten bereiten, so senden Sie uns eine email, damit wir
Ihnen das Anmeldeformular auf dem elektronischen Weg zukommen lassen können.
Leistungen im Gesamtkurs:
In sämtlichen Kursbeiträgen sind die Kursunterlagen zum zweiten Staatsexamen mit enthalten.
Sie erhalten sämtliche abstrakten Skripten in CD Form und Übersichten zum materiellen Recht in CD Form. Das materielle Recht macht in den Klausuren zum zweiten Staatsexamen mehr als 2/3 des Prüfungsstoffes aus. Leider wird das materielle Recht in der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen häufig vernachlässigt. Ohne das materielle Recht ist ein Erlernen des Prozessrechtes nicht möglich, das Bestehen einer Examensklausur zum zweiten Staatsexamen ein Glückstreffer. Wir bringen Sie, kombiniert mit den Unterlagen vom Assessorkurs und den zusätzlichen Unterlagen zum materiellen Recht auf den Stand, der erforderlich ist, um ein gutes zweites Staatsexamen zu schreiben. Sämtliche Unterlagen sind auf dem neuesten Stand. Dadurch wird ein hoher Wiedererkennungseffekt, der im Kurs besprochenen, mit den im Examen abgeprüften Problemen erreicht, da auch die Klausuren zum zweiten Staatsexamen topaktuell sind.
Hinzu kommt, dass im öffentlichen Recht kein bundeseinheitliches Programm, sondern das Landesrecht mit den jeweiligen landesspezifischen Problemen besprochen wird.
Auch das Schreiben von Klausuren wird zum zweiten Staatsexamen sträflichst vernachlässigt. Deshalb können Sie zur Leistungskontrolle während der gesamten Kursdauer und auch darüber hinaus Klausuren anfertigen. Die Beherrschung des Prüfungsstoffes ist entscheidend. Ebenso wichtig ist aber auch die Fähigkeit, erlerntes Wissen fallbezogen anzuwenden und der Lösung eine überzeugende Struktur zu verleihen. Deshalb werden bei uns während des 9-Monatskurses ca. 20 Examensklausuren zum zweiten Staatsexamen angeboten. Diese Klausuren werden von Ihnen zu Hause in 5 Stunden bearbeitet und innerhalb einer Woche zur Korrektur eingereicht. Die Klausuren betreffen sämtliche Rechtsgebiete, wobei der Schwerpunkt der Klausuren im Zivilrecht liegt.
Der Bezug der Klausuren und die schriftliche Korrektur sind im Kurspreis enthalten.
Probehören: Sie melden sich unverbindlich an und haben innerhalb der Widerrufsfrist von 7 Tagen ab Kursbeginn die Möglichkeit, unkompliziert Ihre Anmeldung schriftlich zu widerrufen.
Kurszeiten: Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Übersicht über Ihre Kurstermine.
Kursbeitrag: Monatlich 90, --- € ; inklusive sämtlicher Unterlagen und Korrektur der Klausuren. Ausgenommen ist der Arbeits- und Wirtschaftsrechtskurs, für den ein Kursbeitrag von 120,-- € zu entrichten ist. Gruppenermäßigung auf Anfrage. Ausgenommen ist auch der Crashkurs zum Erb- und Familienrecht, den Sie zu einem attraktiven Preis erhalten.
Der Kursbeitrag ist bis zum 10. des laufenden Monats per Lastschrift zahlbar. Natürlich ist auch eine Einzelbelegung der Rechtsgebiete möglich. Die Kursbeiträge bei einer Einzelbelegung teilen wir Ihnen bei einer entsprechenden Anfrage gerne mit.
Kündigung: Beendet wird das Vertragsverhältnis durch schriftliche Kündigung, die von beiden Seiten erfolgen kann. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Sie muß bis zum letzten Tag des Vormonats erfolgen.
Sonderbestimmung bei Kündigung im Rahmen der 9-Monatskursbelegung:
Wird der 9-Monatskurs fristgerecht zum Ablauf eines Kalendermonats, aber vor Beendigung des jeweiligen Rechtsgebiets (StPO, Öffentliches Recht, ZPO) gekündigt, so bestimmt sich die Berechnung der Kursgebühr nach der für das jeweilige Rechtsgebiet geltenden Einzelbelegungsgebühr und der Differenzbetrag zwischen den bereits für dieses Rechtsgebiet bezahlten Raten und der Einzelbelegungsgebühr ist auszugleichen.
Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen für eine erfolgreiche Examensvorbereitung verbleiben wir
Ihr Alpmann Schmidt Team
Möchten Sie sich von unserem Erfolgskonzept überzeugen? Gerne laden wir Sie ein bei uns kostenlos und unverbindlich Probe zu hören!
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Assessor- kurs
Trimm- kurs
Termine Crashkurs
Assessor- crashkurs
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Alpmann Schmidt
Juristisches Repetitorium
Frankfurt am Main
Kursort: Alpmann Schmidt Frankfurt Wilhelm Leuschner Straße 9-11 60329 Frankfurt am Main