Neu in Hessen: Assessorcrashkurs Erb und Familienrecht.
Ab
dem 1. Januar 2010 gehört das 4. und 5. Buch des BGB zum fest etablierten
Prüfungsstoff des 2. Staatsexamens. Wir haben auf diese Entwicklung reagiert
und unser Kursprogramm um einen Assessorcrashkurs im Erb- und Familienrecht
ergänzt.
Neben
den laufenden Kursen haben Sie die Möglichkeit diesen zusätzlich an zwei
Terminen im Jahr zu buchen.
Der
Assessorcrashkurs konzentriert sich auf die für das Examen absolut notwendigen
prozessualen und materiell-rechtlichen Kenntnisse der genannten Rechtsgebiete.
Wir
vermitteln Ihnen insbesondere:
Aus dem Familienrecht:
Wirkung der Ehe, Ehevertrag
gesetzliches Güterrecht
Scheidungsverfahren
Unterhaltsvergleich
Abänderungsverfahren
Einstweilige Anordnung
Grundzüge des Rechts der Abstammung
Aus dem Erbrecht:
Erbfolge, rechtliche Stellung des
Erben
Erbscheinsverfahren
Erbrechtliche Prozessprobleme
Testament sowie Grundzüge des
Rechts des Erbvertrages
Gestaltungsmöglichkeiten
Zusätzlich
bieten wir Ihnen für beide Gebiete einen aktuellen Rechtsprechungsüberblick.
Der
Kurs richtet sich vornehmlich an Rechtsreferendare, die kurz vor dem
Prüfungstermin erlerntes Wissen aktualisieren wollen, eignet sich aber auch zur
Wissensvertiefung während des Stationsdienstes. Kursleiter: Rechtsanwalt Andreas Rudolf Kurszeiten: 18. September 2010 10:00 bis ca. 16:00
Uhr
19. September 2010 10:00
bis ca. 16:00 Uhr 02. Oktober 2010 10:00
bis ca. 16:00 Uhr 03. Oktober 2010 10:00
bis ca. 16:00 Uhr
Kursort: Wilhelm Leuschner Straße 9-11 60329 Frankfurt am Main Kursbeitrag: 120,00 €, zahlbar vor Kursbeginn in bar
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